46 Ergebnisse für: pstrg
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Artikel 4 FamGerMKindwG Änderung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Gesetz zur Erleichterung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1188&a=4
Artikel 2 Abs. 16 Nr. 10 des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird aufgehoben.
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Artikel 4 FamGerMKindwG Änderung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Gesetz zur Erleichterung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1188&a=4
Artikel 2 Abs. 16 Nr. 10 des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird aufgehoben.
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Art. 10 EGBGB Name - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html
(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört. (2) 1 Ehegatten können bei oder nach der EheschlieÃung gegenüber dem...
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Art. 47 EGBGB Vor- und Familiennamen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/47.html
(1) 1 Hat eine Person nach einem anwendbaren ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie...
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§ 17 PStG Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=17
Für die Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters gilt § 16 entsprechend. Zusätzlich ist im Fall der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe eine Folgebeurkundung aufzunehmen. Nach Eintragung dieser Folgebeurkundung wird das
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§ 3 RPflG Übertragene Geschäfte Rechtspflegergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RPflG&a=3
Dem Rechtspfleger werden folgende Geschäfte übertragen 1. in vollem Umfange die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des Amtsgerichts in a) Vereinssachen nach den §§ 29, 37, 55 bis 79 des
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§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=73
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen über 1. die
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Änderungen BVFG Bundesvertriebenengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/4827/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 16 PStG Fortführung Personenstandsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PStG&a=16
(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten, 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten und die Aufhebung solcher Beschlüsse sowie die
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Untertitel 4 BGB Eheschließung Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/b17960.htm
Untertitel 4 BGB Eheschließung Bürgerliches Gesetzbuch