193 Ergebnisse für: ogaw
-
§§ 164, 318 KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=164,318
§§ 164, 318 KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
-
§ 1 KAGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 25 KAGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__25.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1 KAGB Begriffsbestimmungen Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=1
(1) Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ
-
§ 36 KAGB Auslagerung Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=36
(1) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) unter den folgenden Bedingungen auslagern 1. die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss in der Lage sein, ihre gesamte Auslagerungsstruktur anhand von
-
§§ 76, 83 KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=76,83
§§ 76, 83 KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
-
§ 306 KAGB Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KAGB/306.html
(1) 1 Sind in dem Verkaufsprospekt Angaben, die für die Beurteilung der Anteile oder Aktien von wesentlicher Bedeutung sind, unrichtig oder unvollständig,...
-
§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die
-
§ 9 InvG Allgemeine Verhaltensregeln Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=9
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Investmentvermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger oder Aktionäre einer von ihr verwalteten Investmentaktiengesellschaft zu verwalten. Sie
-
BaFin - Auslegungsentscheidungen - FAQ Eligible Assets
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_130722_fragen_ea.html;jsessionid=36F7F30AE68
Fragenkatalog "Eligible Assets" - Stand: 05.07.2016