38 Ergebnisse für: kwkstrrändg
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§ 1 EEV Anwendungsbereich Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=1
Diese Verordnung trifft Regelungen 1. zur Vermarktung des nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Stroms durch die Übertragungsnetzbetreiber nach § 59 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 2. zur
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§ 81 EEG 2017 Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=81
(1) Zu diesem Gesetz wird eine Clearingstelle eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch eine juristische Person des Privatrechts. (2) Die Clearingstelle ist zuständig für Fragen und
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Artikel 1 2. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1010&a=1
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 25 Absatz 2 wird wie folgt
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Artikel 1 2. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Zweites Gesetz zur Änderung des
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1010&a=1
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2406) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 25 Absatz 2 wird wie folgt
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§ 2 EEV Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=2
Die Übertragungsnetzbetreiber dürfen den nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergüteten Strom nur am Spotmarkt einer Strombörse nach Maßgabe der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
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Suche '2003/30/EG'
http://www.buzer.de/s2.htm?v=2003/30/EG
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 87 EEG 2017 Gebühren und Auslagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=87
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters, des Regionalnachweisregisters und des Anlagenregisters werden Gebühren und Auslagen
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§ 31 KWKG Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwkg&a=31
(1) Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen können für Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch oder schriftlich einen Herkunftsnachweis beantragen. (2) Der
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§ 9 KWKG Neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWKG&a=9
(1) Betreiber von neuen KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von bis zu 2 Kilowatt können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschläge für KWK-Strom in Höhe von 4 Cent je Kilowattstunde
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§ 64 EEG 2017 Stromkostenintensive Unternehmen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=64
(1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, erfolgt die Begrenzung nur, soweit es nachweist, dass und inwieweit 1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr die nach § 60 Absatz 1 oder § 61 voll oder anteilig