67 Ergebnisse für: kvlg
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§ 11 KVLG 1989 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kvlg_1989/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/7655/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/7655/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen PNG Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10349/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 2 SGB V Leistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=2
(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet
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§ 24 SGB V Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=24
(1) Versicherte haben unter den in § 23 Abs. 1 genannten Voraussetzungen Anspruch auf aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung; die
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Sozialgesetzbuch (SGB) SGB I bis XII
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/
Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche.
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§ 224 SGB V Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=224
(1) Beitragsfrei ist ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf die in Satz 1 genannten Leistungen. Für die Dauer des Bezugs von
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§ 9 MuSchG Kündigungsverbot Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG%2B2002&a=9
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist
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§ 65 SGB V Auswertung der Modellvorhaben Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=65
Die Krankenkassen oder ihre Verbände haben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder Abs. 2 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen