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Kapitalanlagegesetzbuchs224 Ergebnisse für: kapitalanlagegesetzbuch
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KAGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Finanznachrichten Investmentfonds: Wenig Arbeit für den Ombudsmann
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2014/01/wenig-arbeit-fuer-den-ombudsmann
Die Verbraucherbeschwerden über alle offenen Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind 2013 zurückgegangen. Fondsumbudsmann Dr. Gerd Nobbe verzeichnete…
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§ 1 KAGB Begriffsbestimmungen Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=1
(1) Investmentvermögen ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ
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§ 306 KAGB Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KAGB/306.html
(1) 1 Sind in dem Verkaufsprospekt Angaben, die für die Beurteilung der Anteile oder Aktien von wesentlicher Bedeutung sind, unrichtig oder unvollständig,...
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§ 36 KAGB Auslagerung Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=36
(1) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) unter den folgenden Bedingungen auslagern 1. die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss in der Lage sein, ihre gesamte Auslagerungsstruktur anhand von
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§ 162 KAGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kagb/__162.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 255 KAGB Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182687.htm
(1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von
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§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die
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§ 18 KAGB Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=18
(1) Externe Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfen nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft, bei der persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die