940 Ergebnisse für: gwb
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Bundeskartellamt - Homepage - Allgemeinverfügung vom 29. Juli 2013
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Sonstiges/MTS%20-%20Allgemeinverf%C3%BCgung%20vom%2029.%20Juli%202013.h
Allgemeinverfügung zur technischen Ausgestaltung der Übermittlung der Grund- und Preisdaten durch die registrierten Meldepflichtigen auf der Grundlage von § 47k GWB i.V.m. § 8 MTS-Kraftstoff-Verordnung
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§ 63 GWB Zulässigkeit, Zuständigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/63.html
(1) 1 Gegen Verfügungen der Kartellbehörde ist die Beschwerde zulässig. 2 Sie kann auch auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. (2) 1 Die...
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§ 1 GWB Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,...
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§ 35 GWB Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/35.html
(1) Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden Anwendung, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss 1. die beteiligten...
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§ 20 GWB Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gwb/20.html
(1) 1 § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 gilt auch für Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen, soweit von ihnen kleine oder mittlere...
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§ 97 GWB Grundsätze der Vergabe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=97
(1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. (2) Die Teilnehmer an einem
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§ 98 GWB Auftraggeber Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=98
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
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§ 99 GWB Öffentliche Auftraggeber Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=99
Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen, 2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse
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§ 114 GWB Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=114
(1) Die obersten Bundesbehörden und die Länder erstatten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die Anwendung der Vorschriften dieses Teils und der aufgrund des § 113
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§ 135 GWB Unwirksamkeit Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GWB&a=135
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen