103 Ergebnisse für: beschäftigungsverordnung
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Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung Verordnung zum
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1789&a=1
Die Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 26 wird wie folgt geändert a) Der
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Besch%C3%A4ftigungsverordnung+(BeschV)&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 2 BeschVerfV Zustimmungsfreie Beschäftigungen nach der Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=2
Die Ausübung von Beschäftigungen nach § 2 Nr. 1 und 2, §§ 3, 3a, 3b, 4 Nr. 1 bis 3, §§ 5, 7 Nr. 3 bis 5, §§ 9 und 12 der Beschäftigungsverordnung kann Ausländern ohne Zustimmung der Bundesagentur
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Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung Verordnung zum
https://www.buzer.de/gesetz/11745/a195086.htm
Die Beschäftigungsverordnung vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Juli 2015 (BGBl. I S. 1422) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 26 wird wie folgt geändert a) Der
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§ 27 BeschV Fachkräfte Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv+2004&a=27
(1) Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden 1. Fachkräften mit einem anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 6 BeschV Ausbildungsberufe Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv_2013&a=6
(1) Für Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erworben haben, kann die Zustimmung zur Ausübung einer der beruflichen
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BeschV&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 3 BeschV Führungskräfte Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschv_2013&a=3
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an 1. leitende Angestellte mit Generalvollmacht oder Prokura, 2. Mitglieder des Organs einer juristischen Person, die zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind, 3. Gesellschafterinnen und
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BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/BJNR149910013.html#BJNR149910013BJNG000900116
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