417 Ergebnisse für: berufsbildungsgesetz
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BBiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf
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BIBB / Auszubildende - Zeitreihen (Datenabruf in DAZUBI)
https://www2.bibb.de/bibbtools/de/ssl/1866.php
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das anerkannte Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland.
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Gesundheitsberufe – Allgemein - Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe-allgemein.html
Was sind Gesundheitsberufe? Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben.
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Berufsbildungsgesetz: Kommentar - Matthias Braun - Google Books
http://books.google.de/books?id=B4-M66PGmc8C&pg=PA224&lpg=PA224
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§ 17 BBiG Vergütungsanspruch Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=17
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. (2) Sachleistungen
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§ 39 BBiG Prüfungsausschüsse Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=39
(1) Für die Abnahme der Abschlussprüfung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten. (2) Der
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§ 20 BBiG Probezeit Berufsbildungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44165.htm
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.
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§ 54 BBiG Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=54
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der
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§ 17 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html
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§ 53 BBiG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__53.html
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