196 Ergebnisse für: afbg
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Thüringer Landesamt für Statistik
http://www.statistik.thueringen.de/datenbank/startmenue.asp
Thüringer Landesamt für Statistik
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§ 39 SGB I Ermessensleistungen Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BI&a=39
(1) Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des
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§ 30 SGB I Geltungsbereich Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BI&a=30
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt. (3) Einen
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Museen | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/museen
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 29 BAföG Freibeträge vom Vermögen Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=29
(1) Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei 1. für den Auszubildenden selbst 7.500 Euro, 2. für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2.100 Euro, 3. für jedes Kind des Auszubildenden 2.100 Euro. Maßgebend sind die
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Statistisches Bundesamt - Gesellschaft und Umwelt - Bildungsfinanzen und Ausbildungsförderung
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht.html
Ergebnisse zur Bildungsfinanzstatistik und Kulturfinanzstatistik. Kennzahlen, Tabellen, Publikationen, Grafiken und weitere Informationen zum Thema Bildungs- und Kulturfinanzen.
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Cité Internationale des Arts in Paris | Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/arbeitsstipendien/cite-internationale-des-arts-paris
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ausbildungsförderung - Kreis Paderborn
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/buergerservice/lebenslagen/dienstleistungen/50-ausbildungsfoerderung.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 54 BBiG Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen Berufsbildungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBiG&a=54
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der