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Zwangsmaßnahmen211 Ergebnisse für: Zwangsmaßnahme
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§ 1906a BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1906a.html
(1) 1 Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten...
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ZwBetreuRÄndG Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+%C3%84nderung+der+materiellen+Zul%C3%A4ssigkeitsvoraussetzungen+von+%C3%A4rztlichen+Zwangsma%C3%9Fnahmen+und+zur+St%C3%A4rkung+des+Selbstbestimmungsrechts+von+Betreuten&f=1
ZwBetreuRÄndG Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
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ZwBetreuRÄndG Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+%C3%84nderung+der+materiellen+Zul%C3%A4ssigkeitsvoraussetzungen+von+%C3%A4rztlichen+Zwa
ZwBetreuRÄndG Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
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BMJ - Medien - Pressemitteilung: Zwangsbehandlung - Ausnahmeregelegung für Notsituationen
https://web.archive.org/web/20130921204942/http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130201_Zwangsbehandlung_Ausnahmeregelegung_fuer_Notsituationen.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 329 FamFG Dauer und Verlängerung der Unterbringung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=329
(1) Die Unterbringung endet spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei Jahren, wenn sie nicht vorher verlängert wird. Die Genehmigung einer Einwilligung in
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§ 312 FamFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__312.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 321 FamFG Einholung eines Gutachtens Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=321
(1) Vor einer Unterbringungsmaßnahme hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme stattzufinden. Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstattung des Gutachtens
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§ 333 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=333
(1) Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung verlängert werden. Die
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Fassung § 1906 BGB a.F. bis 26.02.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 266)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+26.02.2013&a=1906
Text § 1906 BGB a.F. in der Fassung vom 26.02.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 266)
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Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT): Unterbringung und Zwangsbehandlung
https://www.bgt-ev.de/unterbringung.html
Keine Beschreibung vorhanden.