108 Ergebnisse für: Anfangskapital
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Geschichte
http://www.hochdorf.com/de/unternehmen/ueber-uns/facts-figures/geschichte/
Seit 1895 produzieren wir milchbasierte Nahrungsmittel. Hier erhalten Sie einen kurzen geschichtlichen Abriss zur HOCHDORF-Gruppe.
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Karl Gottlob
http://wayback.archive.org/web/20110517040150/http://www.mittelschule-oelsnitz.de/KarlGottlob.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bundesverband Deutscher Stiftungen | Register Kirchliche Stiftungen
http://www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchliche-stiftungen/stiftung.php?id=175&details=yes&einblenden=satzung&kaufsichtid=3
Keine Beschreibung vorhanden.
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Lizenz-Vergabe: So gründet man eine Bank
http://www.handelsblatt.com/archiv/lizenz-vergabe-so-gruendet-man-eine-bank/1991964.html
Wer eine Bankenlizenz erhalten will, muss verschiedene Kriterien erfüllen.
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Alter Wein in neuen Schläuchen | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/1964/52/alter-wein-in-neuen-schlaeuchen/seite-2
Die Winzer ertrinken in Rekordernten
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§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=11
(1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus
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§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=11
(1) Wer im Inland das E-Geld-Geschäft betreiben will, ohne E-Geld-Emittent im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 zu sein, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Über die Erbringung des E-Geld-Geschäfts hinaus
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Deutsche Biographie - Honigmann, Moritz
https://www.deutsche-biographie.de/gnd116977604.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
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BaFin - Fachartikel - Fachartikel: AIFM-Umsetzungsgesetz - Anforderungen an …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/fa_bj_2013_05_aifm-umsetzungsgesetz_kvg.html
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das durch das AIFM-Umsetzungsgesetz geschaffen werden soll, wird umfangreiche Anforderungen an Kapitalverwaltungsgesellschaften stellen. Dazu zählen beispielsweise Kapital- und Organisationsbestimmungen. Die…
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag+2009&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. die Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen