24 Ergebnisse für: 676b
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§ 675z BGB Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675z.html
1 Die §§ 675u und 675y sind hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche eines Zahlungsdienstnutzers abschlieÃend. 2 Die Haftung eines Zahlungsdienstleisters...
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§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675c-676c
§§ 675c bis 676c BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/288.html
(1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz . (2) Bei...
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Änderungen BGB Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6597/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Bürgerliches Gesetzbuch, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
(1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz . (2) Bei...
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§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
(1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz . (2) Bei...
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§ 675e BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675e
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden. (2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, §
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Möbelindustrie
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13990.php
Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) ist ein wissenschaftliches Nachschlagewerk, das die Schweizer Geschichte von der Urgeschichte bis zur Gegenwart in allgemein verständlicher Form darlegt. Es ist das weltweit einzige wissenschaftliche Lexikon, das…
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Artikel 248 EGBGB Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen Einführungsgesetz zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=248
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Konkurrierende Informationspflichten Ist der Zahlungsdienstevertrag zugleich ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, so werden die
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ZAGEG 2018 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Zahlungsdiensterichtlinie&f=1
ZAGEG 2018 Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie