17 Ergebnisse für: 24.05.1968
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§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=26
(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 23 bis 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung
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Ihagee/Exakta
http://www.dresdner-kameras.de/ihagee_exakta/ihagee_exakta.html
Geschichte der Dresdner Fotoindustrie und Informationen zur Praktina, Praktica, Pentacon six, zu den Exakta-/ Exa-Kameras der Ihagee und weiteren Kamerabaureihen aus Dresden
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Suchergebnisse – BMEIA, Außenministerium Österreich
http://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/voelkerrecht/staatsvertraege/bilaterale-staatsvertraege/suchergebnisse/?tx_bmeiadb_piresults%5BsearchType%5D=bilateralTreaty&tx_bmeiadb_piresults%5Bq-partner%5D=143
Keine Beschreibung vorhanden.
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Suchergebnisse – BMEIA, Außenministerium Österreich
http://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/voelkerrecht/staatsvertraege/bilaterale-staatsvertraege/suchergebnisse/?tx_bmeiadb_p
Keine Beschreibung vorhanden.
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Biographie, alle
https://web.archive.org/web/20150608155352/http://www.ahrweiler-buergerschuetzen.de/7-411.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 28 StVG Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=28
(1) Das Kraftfahrt-Bundesamt führt das Fahreignungsregister nach den Vorschriften dieses Abschnitts. (2) Das Fahreignungsregister wird geführt zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind 1. für die Beurteilung der Eignung und der