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1. AÜGLohnV Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Erste+Verordnung+%C3%BCber+eine+Lohnuntergrenze+in+der+Arbeitnehmer%C3%BCberlassung&f=1
1. AÜGLohnV Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
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§ 17 TPG Verbot des Organ- und Gewebehandels Transplantationsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TPG&a=17
(1) Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben. Satz 1 gilt nicht für 1. die Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des
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§ 4 MPG Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten Medizinproduktegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MPG&a=4
(1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn 1. der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder
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§§ 19 bis 21 TabakerzG Tabakerzeugnisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TabakerzG&a=19-21
§§ 19 bis 21 TabakerzG Tabakerzeugnisgesetz
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3. AÜGLohnV Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Dritte+Verordnung+%C3%BCber+eine+Lohnuntergrenze+in+der+Arbeitnehmer%C3%BCberlassung&f=1
3. AÜGLohnV Dritte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
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Abschnitt 4 TabakerzG Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse Tabakerzeugnisgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/11976/b28775.htm
Abschnitt 4 TabakerzG Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse Tabakerzeugnisgesetz
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§ 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html
(1) 1 Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer...
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§ 5 PKGrG Befugnisse des Kontrollgremiums, Amtshilfe Kontrollgremiumgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=pkgrg&a=5
(1) Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls
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GVBl. 2015 S. 257 - Verkündungsplattform Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2015/heftnummer:8/seite:257
Verkündungsplattform Bayern - Ein Informationsangebot der Bayerischen Staatsregierung
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§ 90 TKG Missbrauch von Sende- oder sonstigen... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TKG/90.html
(1) 1 Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den...