31 Ergebnisse für: 1600d
-
§ 1747 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1747.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=123
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die
-
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=119
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der
-
Artikel 1 2. NEhelERGG Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder Zweites
//www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+615&a=1
Artikel 12 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243), das zuletzt durch Artikel 64 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt
-
Artikel 1 2. NEhelERGG Änderung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder Zweites
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+615&a=1
Artikel 12 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243), das zuletzt durch Artikel 64 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt
-
Bundesverfassungsgericht - Presse - Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-018.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1 BEEG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
NEhelG - Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder
https://www.gesetze-im-internet.de/nehelg/BJNR012439969.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 1 BErzGG Berechtigte Bundeserziehungsgeldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BErzGG&a=1
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4.
-
BVerfG begrenzt Recht Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung | Recht | Haufe
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bverfg-begrenzt-recht-kindes-auf-kenntnis-der-eigenen-abstammung_220_347312.html
Das Recht auf Klärung der biologischen Abstammung ist nicht absolut, sondern ist gegen andere Grundrechte abzuwägen. Gegenüber dem außerfamiliären, vermuteten leiblichen Vater besteht kein uneingeschränkter Anspruch auf Klärung der Abstammung. Dies hat…