31 Ergebnisse für: 138__
-
Art. 27 BV Wirtschaftsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/27
1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. 2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit…
-
Art. 23 BV Vereinigungsfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/23
1 Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, Vereinigungen zu bilden, Vereinigungen beizutreten oder anzugehören und sich an den Tätigkeiten…
-
Art. 75 BV Raumplanung – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/75
1 Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung…
-
Art. 13 BV Schutz der Privatsphäre – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/13
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. 2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz…
-
Art. 16 BV Meinungs- und Informationsfreiheit –…
https://www.bv-art.ch/16
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. 2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten. 3…
-
Art. 14 BV Recht auf Ehe und Familie – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/14
Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.
-
Art. 21 BV Kunstfreiheit – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/21
Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.
-
Art. 29 BV Allgemeine Verfahrensgarantien –…
https://www.bv-art.ch/29
1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist. 2 Die…
-
Art. 12 BV Recht auf Hilfe in Notlagen – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/12
Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.
-
Art. 32 BV Strafverfahren – Bundesverfassung
https://www.bv-art.ch/32
1 Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. 2 Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie…