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Schuldner1,259 Ergebnisse für: Schuldners
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§ 1 InsO Ziele des Insolvenzverfahrens - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/1.html
1 Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der...
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§ 1 InsO Ziele des Insolvenzverfahrens - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/1.html
1 Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der...
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§ 758 ZPO Durchsuchung; Gewaltanwendung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/758.html
(1) Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die Wohnung und die Behältnisse des Schuldners zu durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. (2)...
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OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2004 - 16 W 20/03 - openJur
http://www.openjur.de/u/100059.html
Die Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 23.1.2003 - 1 O 37/03 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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§ 302 InsO Ausgenommene Forderungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung,...
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§ 267 BGB Leistung durch Dritte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/267.html
(1) 1 Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken. 2 Die Einwilligung des Schuldners ist nicht...
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§ 138 InsO Nahestehende Personen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/138.html
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, so sind nahestehende Personen: 1. der Ehegatte des Schuldners, auch wenn die Ehe erst nach der Rechtshandlung...
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§ 732 ZPO Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungsklausel - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/732.html
(1) 1 Ãber Einwendungen des Schuldners, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen, entscheidet das Gericht, von dessen Geschäftsstelle die...
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§ 343 BGB Herabsetzung der Strafe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/343.html
(1) 1 Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäÃig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden....
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§ 414 BGB Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=414
Eine Schuld kann von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt.