9 Ergebnisse für: Punktwertes
-
§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses
-
Startseite: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
http://www.bzaek.de
Die Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland
-
Startseite: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
http://www.bzaek.de/
Die Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland
-
§ 2 GOZ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=2
(1) Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden
-
Mitteilungen: Die Einführung von Praxisbudgets zum 1. Juli 1997 Gründe und Inhalte
http://www.aerzteblatt.de/archiv/5736/Mitteilungen-Die-Einfuehrung-von-Praxisbudgets-zum-1-Juli-1997-Gruende-und-Inhalte
1 Warum werden zum 1. 7. 1997 fallzahlabhängige arztgruppenbezogene Praxisbudgets eingeführt? 1.1 Die Einführung von Praxisbudgets basiert auf dem Grundgedanken, daß ein globales Ausgabenbudget der Krankenkassen für die Gesamtvergütung der...
-
-
Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320031009101636983#ank
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
-
Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320031009101636983#det196764
Das offizielle Rechtsportal des Landes NRW mit den aktuellen Gesetzen und Erlassen des Landes NRW
-
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch GKV-Modernisierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GMG&a=1
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2003 (BGBl. I S. 1526), wird wie folgt