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Erlössteigerung8 Ergebnisse für: Erlössteigerungen
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Andrea Gebbeken verstärkt Management der Flughafen München GmbH - Flughafen München
https://www.munich-airport.de/neue-geschaftsfuhrerin-im-amt-337895
Die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG) hat sich neu formiert: Ab sofort fungiert Andrea Gebbeken neben Dr. Michael Kerkloh und Thomas Weyer als dritte Geschäftsführerin.
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Vertrag bis Ende 2019 verlängert: Dr. Michael Kerkloh vorzeitig als Flughafen-Chef bestätigt - Flughafen München
http://www.munich-airport.de/vertrag-bis-ende-2019-verlangert-1947486
Dr. Michael Kerkloh wurde vom Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH (FMG) vorzeitig für ein weiteres Jahr zum Vorsitzenden der Geschäftsführung berufen. Damit bleibt der 63-Jährige bis Ende 2019 an der Spitze der Flughafengesellschaft. Neben Kerkloh…
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Wirtschaftsbericht 2017
https://www.adac.de/der-adac/ueber-uns-se/finanzen/wirtschaftsbericht-2017/
Der Konzernbericht der ADAC SE für das Jahr 2017.
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Flughafen Wien - Presseaussendungen & News
http://www.viennaairport.com/unternehmen/presse__news/presseaussendungen__news_2?news_beitrag_id=1424933051232
Keine Beschreibung vorhanden.
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UPDATE/Deutsche Wohnen und LEG landen Milliardencoup | Nachricht | finanzen.net
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/UPDATE-Deutsche-Wohnen-und-LEG-landen-Milliardencoup-4525081
UPDATE/Deutsche Wohnen und LEG landen Milliardencoup | Nachricht | finanzen.net
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§ 108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=108
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, 2.
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§ 6 BPflV Vereinbarung sonstiger Entgelte Bundespflegesatzverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/4772/a66191.htm
(1) Für Leistungen, die mit den nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf Bundesebene bewerteten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 tages-, fall- oder
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