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§ 177 BGB Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=177
(1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab. (2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung
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§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=104%E2%80%93113
§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 13c EnWG Vergütung bei geplanten Stilllegungen von Anlagen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/EnWG/13c.html
(1) 1 Fordert der Betreiber eines Ãbertragungsnetzes den Betreiber einer Anlage, die andernfalls auf Grund einer vorläufigen Stilllegung im erforderlichen...
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§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=104-113
§§ 104 bis 113 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den
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§§ 164 bis 181 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=164-181
§§ 164 bis 181 BGB Bürgerliches Gesetzbuch