66 Ergebnisse für: 1626a
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Fassung § 1626a BGB a.F. bis 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
https://www.buzer.de/gesetz/6597/al0-34282.htm
Text § 1626a BGB a.F. in der Fassung vom 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
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Fassung § 1626a BGB a.F. bis 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+17.08.2010&a=1626a
Text § 1626a BGB a.F. in der Fassung vom 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
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§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, 1. wenn sie erklären, dass...
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§ 1626a BGB Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1626a
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, 1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), 2. wenn sie einander
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§ 1626a BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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NEheSorgeRG Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
http://www.buzer.de/gesetz/10583/index.htm
NEheSorgeRG Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html
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§ 1678 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1678.html
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann - Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar – genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder dessen Alleinsorge für das Kind zuzustimmen, nicht gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüft werden kann - Anordnung einer Übergangsregelung ohne Befristung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/07/rs20100721_1bvr042009.html
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